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Wohngebäude müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nahezu luftdicht  sein.  Gleichzeitig  ist  der  für  ein  hygienisches Raumklima erforderliche Mindestluftwechsel   nach DIN 1946-6 sicherzustellen. Aufgrund von Schimmelpilzbildungen in fast luftdichten Wohngebäuden diskutiert die Fachwelt darüber, wie und durch wen die ausreichende Lüftung sicherzustellen ist. Die Lüftungsanforderungen gelten für Neubauten und im Gebäudebestand gleichermaßen, wobei die Gebäude im Bestand bisher weniger Lüftungsprobleme hatten, da der Anteil von natürlicher Infiltration durch Fenster- und Türfugen sowie undichte Dachaufbauten höher war.


Werden im Gebäudebestand Fenster und Türen ausgewechselt, geht dies immer, bedingt durch die 2- oder auch 3-fachen Falzdichtungen, mit einem erforderlichen neuen Lüftungsverhalten der Bewohner einher. Faustregeln zum Lüften sind oft hilfreich, berücksichtigen jedoch nicht die nutzerabhängigen Randbedingungen und die sich neu ergebende bauphysikalische Situation. Trotzdem möchte ich hier eine Regel angeben:


3 Stoßlüftungen pro Tag, wobei abhängig von der Außentemperatur und den vorhandenen Windverhältnissen je Stoßlüftung 2 bis 10 Minuten ausreichen.


Viele Menschen finden es nicht zumutbar wie beschrieben zu lüften. Oft sind die Fensterbänke mit Blumen verstellt und das regelmäßige Öffnen erscheint zu umständlich. Das richtige Lüften ist jedoch keine Frage der Zumutbarkeit, wie es in Gerichtsurteilen leider oft heißt, sondern eine Frage der Notwendigkeit aufgrund der gegebenen Bau-, Außenklima- und Nutzungsverhältnisse, wenn man schadensfrei und behaglich wohnen will.

Hygrometer mit Sommer- / Winter-Optimum Wird nicht gelüftet, ist dies eklatant ungesund und für die Bausubstanz je nach Bausituation gefährdend. Ungesund wird es, da der CO2-Gehalt und die Belastung durch ausdampfende Schad- und Geruchsstoffe aus Möbeln, Belägen und Menschen zunehmen. Unbehaglich wird es weiterhin durch das mögliche ansteigen der relativen Feuchtigkeit auf Werte über 65 %. Ideal ist eine relative Luftfeuchte von 40 bis 65%. Hohe Luftfeuchtigkeit ist parallel auch die Ursache für die bekannten Schimmelschäden an den Wärmebrücken des Gebäudes.

Das abgebildete Hygrometer der Fa. Fischer (siehe: http://www.wohnklima-hygrometer.de/wohnklima.html) ist eine sehr gute Möglichkeit das Raumklima zu beobachten und rechtzeitig zu lüften.

Mit zunehmender Luftfeuchte steigt die Taupunkttemperatur, die angibt, ab welcher Temperatur Wasser an Flächen (Wärmebrücken) mit dieser Temperatur kondensiert.
Beispiel Lufttemperatur 21 °C:
- Feuchte: 65 % entspricht Taupunktemperatur: 14,2 °C
- Feuchte: 80 % entspricht Taupunktemperatur: 17,4 °C.


Frische Luft gelangt durch die nachfolgenden 3 unterschiedlichen Wege ins Haus und verlässt das Gebäude als verbrauchte Luft an anderer Stelle:

  • Infiltration durch Fugen und Ritzen (Winddruck u. -sog / Luv u. Lee)
  • Fensterlüftung (nutzerabhängig) und
  • Lüftungstechnische Maßnahmen (Lüfter mit u. ohne Wärmerückgewinnung)

Um genau festlegen zu können ob zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind muss ein Lüftungskonzept von einem Fachmann erstellt werden. Der jeweilige Luftwechsel zum Feuchteschutz muss dabei anhand verbindlicher Berechnungsmethoden   ermittelt werden. Wird die Luftwechselrate zum Feuchteschutz nicht allein mittels Infiltration erreicht, wird zunehmend ein Einbau von zentralen Lüftungsanlagen oder zumindest dezentralen Lüftungsgeräten gefordert. Der Gesetzgeber geht jedoch aktuell davon aus, dass Wohnungen in Deutschland nach wie vor auch nur  mit Fensterlüftung und natürlicher Infiltration betrieben werden können. Fachgerecht und zumutbar ist dabei nach derzeit gefestigter Rechtsmeinung mindestens dreimaliges Stoßlüften am Tag auch bei beruflicher Abwesenheit.


Häufig  wird  davon ausgegangen, dass entweder nur Fensterlüftung vorhanden sein soll oder der  gesamte  Luftaustausch  über Geräte erfolgt. Der Erfahrung der Experten von TÜV Süd Industrie Service* zufolge muss ein dezentrales Lüftungsgerät jedoch nicht für den gesamten Luftwechsel dimensioniert werden, sondern kann gegebenenfalls auch nur für den Lastfall Feuchteschutzlüftung ausgelegt werden. Im Diagramm rechts ist die Feuchteschutzlüftung als untere Kurve für gut gedämmte und die zweite Kurve von unten für wenig gedämmte Wohnungen dargestellt. Das Diagramm entstammt der im  Mai 2009 überarbeiteten DIN 1946-6 und zeigt den erforderlichen Gesamt-Außenluftvolumenstrom in m³/h bezogen auf die Wohnfläche in m² der jeweiligen Nutzungseinheit. Mit Außenluftvolumenstrom ist das gesamte durchströmende Luftvolumen in Kubikmeter pro Stunde gemeint. Nach Ansicht von TÜV Süd* ist weiterhin der Verzicht auf den Ansatz der Fensterlüftung im Lüftungskonzeptvorschlag technisch gesehen nicht zwingend erforderlich.

Auszug aus DIN1946-6 Will man ganz sicher gehen und gleichzeitig Energie sparen, bieten sich im Rahmen von Sanierungen insbesondere dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung an. Diese können nachträglich, auch stufenweise nach Erfordernis, eingebaut werden, lassen sich verhältnismäßig leicht reinigen und die Akzeptanz der Nutzer ist hoch. Mit der Wärmerückgewinnung lassen sich 75 - 85 % der Lüftungswärmeverluste zurückholen. Bei energetischen Sanierungen ohne Wärmerückgewinnung vergrößert sich der prozentuale Anteil der Lüftungsverluste im Bezug zu den energetischen Gesamtverlusten des Gebäudes. Die absoluten Lüftungsverluste bleiben dann gleich, da wir frische Luft zum Atmen, unabhängig vom Dämmstandard, benötigen.

Die Infiltrationsrate über die Gebäudehülle lässt sich auch über so genannte Fensterlüfter oder eine Fensterspaltluftstellung erhöhen, die allerdings keine Wärmerückgewinnung ermöglichen. Führen Wärmebrücken aufgrund nachträglich eingebauter Fenster zu Schimmelbefall, kann das nachträgliche Anbringen einer Wärmedämmung eine Lösung sein. Zudem können Gebäudeeigentümer mit den Nutzern auch bestimmte vertragliche Vereinbarungen zum Lüftungsverhalten  treffen.

WMG erläutert Ihnen gerne die Details eines dezentralen Lüftungskonzeptes.

* siehe Artikel in TAB Technik am Bau, Ausgabe 02 /2010 „Energieeffizienz und Lüftung - ein Widerspruch?"  und Artikel aus der Zeitschrift: Modernisierungs-Magazin, ISSN: 0943-528X, Jg.: 22, Nr.4, 2010

 
     
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