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FachwerkhausBaudenkmale kann man nicht nur bestaunen, man kann auch in ihnen leben. Sie haben einen ganz besonderen Charme, der allerdings oft durch hohe Heizkosten geschmälert wird. Weil die energetische Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht immer vollständig mit Denkmalschutzauflagen vereinbar ist, bietet die KfW aktuell für solche Gebäude erleichterte Fördervoraussetzungen.

Da bei Baudenkmalen die bauphysikalischen Anforderungen wesentlich komplexer sind, wurden die üblichen hohen KfW-Anforderungen dafür abgeschwächt. Für die Baubegleitung solcher Sanierungen sind Experten bei der KfW gelistet die diese Projekte nur mit gesonderten Zulassungen durchführen dürfen.

Wenn Sie eine Beratung über die KfW-Fördermöglichkeiten wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bin als Energieberater für Baudenkmale für KfW-Projekte gelistet: www.energie-effizienz-experten.de

WTAInformieren Sie sich auch bei der WTA. Die WTA ist eine Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege und hat sich das Ziel gesetzt, die Forschung und deren praktische Anwendung auf dem Gebiet der Bauwerkserhaltung und der Denkmalpflege zu fördern. Eine vorrangige Aufgabe ist es hierbei, die praktische Erfahrungen zu verarbeiten und nutzbar zu machen, um so die Anwendung neuer Erkenntnisse und moderner Technologien zu beschleunigen. Um diese Ziele zu erreichen, wird ein intensiver Dialog zwischen Wissenschaftlern und Praktikern angestrebt.
 
Die WTA erstellt als einzige Organisation Normen und Regeln für die Sanierung von historischer Bausubstanz. Die herausgegebenen WTA-Merkblätter haben Normstatus und sind mit der DIN vergleichbar.


Baudenkmale sind Gebäude, die aufgrund ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung als Kulturdenkmal eingestuft sind. Die Denkmalschutzgesetze der Länder regeln, welche Gebäude als Baudenkmale einzutragen sind.


Während die Definition von Denkmalen eindeutig ist und der Gesetzgebung der Länder folgt, ist der Begriff der sonstigen besonders erhaltenswerten Bausubstanz rechtlich unbestimmt. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Kommune (Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt), ob Ihre Wohnimmobilie in einem Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet steht und die Anforderungen an eine erhaltenswerte Bausubstanz erfüllt.

 
     
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