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Die Luftdichtheit der Gebäudehülle wird von der Energiesparverordnung (EnEV) gefordert, damit keine Wärmeenergie unkontrolliert das Gebäude verlässt. Gleichzeitig wird bei gut gedämmten Gebäuden der prozentuale Anteil für Lüftungsenergie im Verhältnis zur Heizenergie immer größer. Bei gut gedämmten Gebäuden macht dieser Anteil ca. 40 % aus. (siehe das Diagramm unter WRG).

Luftdichtemessung mit Blower CheckUm die Luftdichtheit zu überprüfen gibt es ein Prüfverfahren, dass im Gebäude einen Unterdruck von
50 Pa erzeugt und parallel dazu die Luftrate, die durch ungewollte Öffnungen einströmt, misst. Ein gut saniertes Gebäude hat dabei eine Luftwechselrate von 0,6 pro Stunde, für Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen definiert die EnEV max. 3,0 Luftwechsel pro Stunde und mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 pro Stunde.

Das rechts abgebildete Meßverfahren "Blower Check BC 21" von Fa. Wöhler mißt die Luftundichtigkeit von Gebäuden, indem der oben beschriebene Unterdruck mit einem Ventilater erzeugt wird. Der Ventilator kann in eine Außentür oder ein Fenster eingesetzt werden. Die Ergebnisse werden erfasst und in einem Protokoll dokumentiert. Ungewollte Leckstellen können mit einer Wärmebildkamera oder Rauchstäbchen lokalisiert und beseitigt werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass nach diesem Test die Berechnungen zu einem KfW-Effizienzhaus mit einem günstigeren Faktor verbessert werden dürfen.
 


Wöhler-CDL-210Unzureichende Lüftung in einem Gebäude führt zu einer erhöhten Anreicherung von CO2-Gas und Luftfeuchtigkeit. Siehe dazu auch die Anmerkungen unter "Richtig Lüften".

Sollten Sie trotzdem Probleme mit Schimmel oder schlechter Luft in Ihrem Gebäude haben, können die kritischen Werte mit einem Daten-Logger bei Ihnen überprüft werden.

Sie erhalten danach ein Protokoll das den zeitlichen Verlauf von CO2 in ppm, die relative Luftfeuchtigkeit in % und die Raumtemperatur in C° zeigt.
 


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